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Festnetz - Grundversorgung
In Deutschland besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieser Anspruch ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Nach dem TKG besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für eine Hauptwohnung oder einen Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.
Mindestangebot
Zum Mindestangebot zählen:
Sprachkommunikationsdienste, also Telefonie
ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe
Die Grundversorgung wird von der Telekom Deutschland GmbH erbracht.
Eigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und die Immobilie noch nicht an ein öffentliches Telefonnetz angeschlossen ist, z. B. bei einem Neubau, können Sie die Grundversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom Deutschland GmbH beantragen.
Die Grundversorgung kann online oder telefonisch beantragt werden. Telefonisch erreichen Sie die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03:
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr
samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mieter
Wenn Sie Mieter einer Immobilie sind und die Immobilie noch nicht an ein öffentliches Telefonnetz angeschlossen ist, wenden Sie sich an den Eigentümer der Immobilie.
Der Eigentümer der Immobilie kann die Grundversorgung bei der Telekom Deutschland GmbH beantragen.
Festnetz - Mitversorgung
Eigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und der Hausanschluss über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen ist, können Sie die Mitversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom Deutschland GmbH beantragen.
Die Mitversorgung kann online oder telefonisch beantragt werden. Telefonisch erreichen Sie die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03:
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr
samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mieter
Wenn Sie Mieter einer Immobilie sind und der Hausanschluss über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen ist, wenden Sie sich an den Eigentümer der Immobilie.
Der Eigentümer der Immobilie kann die Mitversorgung bei der Telekom Deutschland GmbH beantragen.
Mitversorgung
Bei einer Mitversorgung ist wichtig, dass die Mitversorgung in der Datenbank der Telekom Deutschland GmbH eingetragen ist. Dies bietet unter anderem folgende Vorteile:
Die Schaltung des DSL-Anschlusses kann an der richtigen Adresse durchgeführt werden.
Der Techniker kann direkt die richtige Adresse finden, um den DSL-Anschluss zu schalten.
Der Techniker kann im Falle einer möglichen Störung vor Ort zeitnah eine Entstörung durchführen.
Rettungsdienste können im Notfall schnell vor Ort sein, da der Standort über die Adressdatenbank der Telekom direkt ermittelt wird.
Festnetz - Hausanschluss
Ein Hausanschluss ist der Punkt, an dem die Leitung des Netzbetreibers endet und in Ihr Haus führt.
Der Hausanschluss für DSL befindet sich in der Regel als Kasten in einem Kellerraum, wo auch Strom und Wasser in das Haus gelangen. Er besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter die Internet- und Telefonleitung. Anschlussdosen und Router werden für die Verbindung mit dem DSL-Netzwerk verwendet und ermöglichen den Zugang zu Internet und Telefonie.
Zugang zum Hausanschluss
Der Standort des Hausanschlusses ist wichtig, da ein Servicetechniker möglicherweise Zugang benötigt, um Ihren Internetzugang einzurichten.
Grundstück ohne Hausanschluss
Ist Ihr Grundstück nicht an das öffentliche Netz angeschlossen, muss der Hauseigentümer einen Hausanschluss einbauen lassen.
Als Mieter oder Eigentümer können Sie eine Grundversorgung beantragen.
Festnetz - Telefonanschlussdose
Über die Telefonanschlussdose wird Ihr Router mit dem Netzwerk verbunden und die Internetverbindung hergestellt.
Zugang zur Telefonanschlussdose
Für die Installation oder Wartung benötigen entweder der Techniker oder Sie selbst Zugang zu den Anschlussdosen in Ihrem Wohnraum.
Stellen Sie sicher, dass die Anschlussdosen am Schaltungstag frei zugänglich sind. Entfernen Sie dafür vorab Möbel oder andere Gegenstände, die den Zugang versperren.
DSL-Router anschließen
Für eine Internetverbindung über DSL werden Telefondosen verwendet, die beispielsweise als „TAE001“ oder „TAE002“ gekennzeichnet sind.
Schließen Sie den Router mit dem mitgelieferten DSL-Kabel an.
Festnetz - DSL- Endleitung
Die Verbindung vom Hausanschluss zur Telefonanschlussdose (TAE) wird als „Endleitung“ bezeichnet. Sie verläuft typischerweise vom Keller bis zum Wohnraum und ist Voraussetzung für die technische Verbindung des DSL-Anschlusses.
Verantwortung des Hauseigentümers
Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich, die Endleitung als Teil der Innenverkabelung des Gebäudes funktionsfähig und instand zu halten.
Endleitung funktioniert nicht
Wird während der Schaltung festgestellt, dass die Endleitung nicht ordnungsgemäß funktioniert, empfehlen wir Ihnen, einen Elektroinstallateur mit der Behebung des Problems zu beauftragen.
Nur so können wir Ihnen den gewünschten DSL-Anschluss bereitstellen.
Die Kosten für die Reparatur der Endleitung sind vom Hauseigentümer zu tragen.
Festnetz - Zuständigkeiten beim DSL - Anschluss
Bei der Bereitstellung Ihres Internetanschlusses sind verschiedene Parteien für unterschiedliche Bereiche zuständig.
Grundversorgung
Ist das Grundstück noch nicht mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden, beispielsweise bei einem Neubau, ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, eine Teilnehmeranschlussleitung zu verlegen und einen Hausanschluss einzurichten.
Für diese grundlegende Versorgung kann der Hauseigentümer die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom online unter https://www.telekom.de/hilfe/bauherren oder telefonisch beauftragen.
Telefonisch erreichen Sie die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03:
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr
samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr
Innenverkabelung
Die Innenverkabelung (Endleitung) verbindet den Hausanschluss mit den entsprechenden Anschlussdosen in Ihren Räumen.
Die Innenverkabelung muss von einem Elektriker installiert werden. Dafür ist der Hauseigentümer zuständig.
Auch für die Reparatur defekter Anschlussdosen ist der Hauseigentümer zuständig.
Internetanschluss
Sobald die grundlegende Versorgung und die Innenverkabelung abgeschlossen sind, können Sie Ihren Internetanschluss bestellen.
In der Regel ist für die Aktivierung des Anschlusses ein Technikerbesuch erforderlich. Der Techniker benötigt Zugang zum Hausanschluss und zur Anschlussdose.
Wir prüfen, ob ein Techniker vor Ort erforderlich ist. Bei Bedarf organisieren wir einen Techniker für den DSL-Anschluss.
Voraussetzungen - Hilfestellungen bei Problemen
Grundstück nicht an das öffentliche Netz angeschlossen
Ist das Grundstück noch nicht mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden, beispielsweise bei einem Neubau, ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, eine Teilnehmeranschlussleitung zu verlegen und einen Hausanschluss einzurichten.
Für die Grundversorgung kann der Hauseigentümer die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom online unter https://www.telekom.de/hilfe/bauherren oder telefonisch beauftragen.
Telefonisch erreichen Sie die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03:
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr
samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr
Innenverkabelung oder Anschlussdose defekt
Die Innenverkabelung (Endleitung) verbindet den Hausanschluss mit den entsprechenden Anschlussdosen in Ihren Räumen.
Die Innenverkabelung muss von einem Elektriker installiert werden. Dafür ist der Hauseigentümer zuständig.
Auch für die Reparatur defekter Anschlussdosen ist der Hauseigentümer zuständig.
Wird während der Schaltung festgestellt, dass die Endleitung nicht ordnungsgemäß funktioniert, empfehlen wir Ihnen, einen Elektroinstallateur mit der Behebung des Problems zu beauftragen.
Die Kosten für die Reparatur der Endleitung sind vom Hauseigentümer zu tragen.
Hausanschluss über Nachbargebäude
Ist der Hausanschluss über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen, kann der Eigentümer der Immobilie die Mitversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom Deutschland GmbH beantragen.
Mieter wenden sich dafür an den Eigentümer der Immobilie.
Bei einer Mitversorgung ist wichtig, dass die Mitversorgung in der Datenbank der Telekom Deutschland GmbH eingetragen ist.
Hausanschluss oder Telefonanschlussdose nicht zugänglich
Für die Aktivierung des DSL-Anschlusses ist in der Regel ein Technikerbesuch erforderlich.
Der Techniker benötigt Zugang zum Hausanschluss und zur Anschlussdose.
Stellen Sie sicher, dass die Anschlussdosen am Schaltungstag frei zugänglich sind. Entfernen Sie dafür vorab Möbel oder andere Gegenstände, die den Zugang versperren.
Wir prüfen, ob ein Techniker vor Ort erforderlich ist, und organisieren bei Bedarf einen Techniker für den DSL-Anschluss.
Hier findest Du Wissenswertes und Hilfestellungen.